Alltagsbegleitung

Unsere Begleitung soll die/den Anspruchsberechtigte/n bei der Bewältigung von allgemeinen Anforderungen im Alltag, bei der Gestaltung der Freizeit und sozialer Beziehungen unterstützen. Hauswirtschaftliche Leistungen, beispielhaft die Reinigung des Wohnraums oder hausmeisterliche Dienstleistungen, sind nicht Bestandteil unseres Angebotes.
Die Anerkennung als Leistungserbringer vom Land Brandenburg für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI (Pflegegrad 1) liegt vor.